Um den Erhalt der Pfarrheime in Alverskirchen und Everswinkel zu gewährleisten, die Erhaltungskosten zu decken, die Auslastung zu optimieren – besonders mit Blick darauf, dass ab dem nächsten Jahr bistumsweit eine Bestandserhebung der kirchengemeindlichen Immobilien erfolgen wird -, hat sich seit Juni 2024 eine Arbeitsgruppe (Teilnehmende: Pfarrer Pawel Czarnecki, Agnes Franke, Bernd Henrichs, Katharina Rielmann und Fabian Schulze Hockenbeck) mit der Nutzungsüberlassung der Pfarrheime an externe Gruppen, Vereine und Unternehmen sowie Privatpersonen (z. B. für Jubiläen, Sektempfänge o. ä.) beschäftigt. In diversen Arbeitsgruppentreffen wurden die Regelungsinhalte erarbeitet; drei Testveranstaltungen (mit Kostenbeteiligung) wurden durchgeführt. Die Regelungsinhalte wurden mit den Verantwortlichen der Zentralrendantur Warendorf abgestimmt und rechtlich durchleuchtet. Allen kirchlichen Vereinen, Verbänden und Gruppen wurde das Vorhaben in einer Sitzung am 05.12.2024 mitgeteilt; am 10.12.2024 wurde der Pfarreirat beteiligt und am 12.12.2024 erfolgte die finale Beschlussfassung seitens des Kirchenvorstandes. Ab Januar 2025 ist es nun möglich, dass externen Gruppen, Vereinen und Unternehmen sowie Privatpersonen verschiedene Räume in unseren Pfarrheimen gegen Kostenbeteiligung überlassen werden können. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach der Raumgröße und der Nutzungsdauer (ab 20,00 Euro/30,00 Euro bzw. ab 100 Euro bis 200,00 Euro); für Gewerbetreibende erfolgt eine Faktorisierung.
Für alle kirchlichen Gruppen, Vereine und Verbände erfolgt die Pfarrheimnutzung weiterhin selbstverständlich ohne eine Kostenbeteiligung; dies gilt auch für alle Gruppen, Vereine und Einrichtungen, mit denen die Pfarrgemeinde St. Magnus/St. Agatha Everswinkel-Alverskirchen seit Jahren partnerschaftlich zusammenarbeitet.
Details hinsichtlich der externen Nutzungsüberlassung können im Pfarrbüro erfragt werden.