Im Zuge der Nutzungsüberlassung der Pfarrheime wurde die Hausordnung angepasst; die Neufassung gilt ab dem 01.Januar 2025. Um Einhaltung – im Sinne eines guten und gemeinschaftlichen Miteinanders – wird gebeten. Die Hausordnung ist auf der Homepage der Pfarrgemeinde einzusehen bzw. liegt/hängt in den Pfarrheimen aus.